Stolperstein Gewerbesteuer
Obwohl die neuen Spielregeln bereits seit 2008 gelten: Bei der jährlichen Steuererklärung macht das Hinzurechnen von Finanzierungsanteilen zum Gewerbeertrag Unternehmern wie Steuerberatern weiterhin Kopfschmerzen. Schuld sind die oft komplizierten Erläuterungen des Fiskus zu den Anwendungsvorschriften. Daraus resultierende Fehler gehen immer zulasten des Unternehmers. Mit einem neuen Erlass will die Finanzverwaltung endlich für die notwendige Klarheit sorgen. Die für Sie wichtigsten Inhalte haben wir herausgefiltert. Die Anweisung liegt zwar erst im Entwurf vor. Sie ist dennoch bereits von aktueller Relevanz, da alle Punkte von den Finanzbeamten in der Praxis faktisch schon angewendet werden. Die von Ihnen zu beachtenden Bedingungen stehen in der neuesten Ausgabe der BBE STEUERPRAXIS.
Elektronische Rechnung
Gesetzlich hat das Jahr 2012 für Unternehmer zwar noch nicht viel zu bieten. Ganz anders sieht es aber bei der Finanzverwaltung aus. Diese zeigt sich im Erlass von Anwendungsschreiben zu diversen steuergesetzlichen Vorschriften geradezu hyperaktiv. Eines betrifft umsatzsteuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit elektronisch versendeten Rechnungen. Danach ist es zum Vorsteuerabzug nicht mehr zwingend erforderlich, dass die empfangenen Belege eine elektronische Signatur besitzen.
Auf diese Übertragungsform darf im Rechnungsverkehr umgestellt werden, wenn die beteiligten Unternehmen damit einverstanden sind. Vorteile bieten sich nicht nur dem Rechnungsempfänger, bei dem sich die Papierberge verringern. Auch der Rechnungsaussteller profitiert. Er spart Papier, Tinte und Porti. Außerdem sorgt der schnellere Rechnungsversand auch für frühere Zahlungseingänge.
Diese Neuregelung gilt zwar bereits ab dem 1. Juli 2011. Das Bundesfinanzministerium hat aber erst kürzlich zu den konkreten Bedingungen Stellung bezogen. Wer künftig Rechnungen auf diesem Weg versenden und auch empfangen möchte, sollte die Mindestbedingungen kennen. Welche das sind, können Sie in der aktuellen Ausgabe der BBE STEUERPRAXIS nachlesen.
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